Die Praxis arbeitet nach dem sog. Bestellsystem, d.h. sie reserviert für den/die PatientIn die erforderliche Behandlungszeit in Ihrem Bestellsystem. Die Termine werden meist langfristig, oft 6 Monate im voraus vereinbart. In der reservierten Zeit kann kein/e andere/r PatientIn behandelt werden.Die Krankenkassen bezahlen nur durchgeführte Leistungen, sodass ein ausgefallener Termin für die Praxis ein Ausfallhonorar ist. Leider kommt es zunehmend zu Ausfällen, weil Patienten vereinbarteTermine nicht wahrnehmen und diese auch nicht absagen. Die Ärztin ist deshalb berechtigt, Termine, welche der/die PatientIn nicht wahrnimmt, unabhängig vom Grund der Verhinderung, privat in Rechnung zu stellen, sofern der/die PatientIn nicht mindestens 3 Tage vorher absagt. Die Absage kann telefonisch (03904-71454), per Mail (